Gestaltungsmissbrauch beim Bondstripping im Betriebsvermögen
Der 2. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf hatte darüber zu entscheiden, ob ein Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO bei einem sog. Bondstripping-Modell unter Einschaltung einer KGaA als Anteilseignerin an einer luxemburgischen Société d«Investissement à Capital Variable (SICAV) anzunehmen war.
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