Hinzurechnung von Aktienverlusten
Hinzurechnung von Aktienverlusten im Jahr 2003 keine unzulässige Rückwirkung Der 10. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass die in § 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG i. d. F. des Korb-II-Gesetzes vom 22. Dezember 2003 angeordnete Hinzurechnung von Verlusten aus Aktiengeschäften für das Jahr 2003 keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung