Nutzungsdauer
Jedes Wirtschaftsgut, das einem natürlichen Verschleià unterliegt, hat eine bestimmte Nutzungsdauer. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wird von der Finanzverwaltung bestimmt.
Einige wichtige betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern:
Wirtschaftsgut | Nutzungsdauer | Abschreibungssatz (Prozent) |
Drucker | 3 | 33,3 |
Computer | 3 | 33,3 |
Software | 3 | 33,3 |
Handy | 5 | 20 |
Büromöbel | 13 | 7,7 |
Pkw | 6 | 16,6 |
Lkw | 9 | 11,1 |
Kopierer | 7 | 14,3 |
Motorräder, Motorroller, Fahrräder u.ä. | 7 | 14,3 |
Faxgerät | 6 | 16,6 |
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bestimmt, mit welchem Prozentsatz ein Wirtschaftsgut jedes Jahr abgeschrieben werden kann. Diese Nutzungsdauern sind jedoch für den Steuerpflichtigen nicht in jedem Fall bindend. Kann er nachweisen, dass das Wirtschaftsgut einer kürzeren Nutzungsdauer unterliegt, ist die betriebsindividuelle Nutzungsdauer absetzbar.
Ãber die betriebsgewöhnliche Nutzungdauer zahlreicher Wirtschaftsgüter informiert auch das Bundesfinanzministerium (www.bundesfinanzministerium.de).