Nordrhein-Westfalen: Pendler profitieren von neuer Homeoffice-Regelung
Menschen, die zwischen Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden pendeln, können neuerdings bis zu 34 Tage im Jahr im Homeoffice arbeiten, ohne dass sich ihre steuerliche Behandlung ändert. Eine entsprechende Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den Niederlanden ist seit dem 01.01.2026 in Kraft, wie das nordrhein-westfälische Finanzministerium mitteilt.
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