Mo I Di I Do I Fr 8:30 - 12:30 & 13:30 - 18:00 Uhr / Mi 8:30 - 12:30 Uhr
Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an einem Gebäude sind regelmäßig Erhaltungsaufwendungen und sofort als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar. Sie können jedoch auch zu
Anschaffungskosten,
Herstellungskosten oder
anschaffungsnahen Herstellungskosten
führen. Sind die Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen an einem Gebäude als Anschaffungskosten, Herstellungskosten oder anschaffungsnahe Herstellungskosten einzuordnen, können sie nur im Wege der AfA berücksichtigt werden.
zum BMF-Schreiben (PDF)
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 1 - S 2253/00082/001/064 vom 26.01.2026
Unsere Mission in der Steuerkanzlei in Düren ist es, unseren Mandanten eine umfassende Beratung in den Bereichen Steuern, Rechnungswesen, Lohnbuchhaltung und betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung zu bieten. Dabei arbeiten wir eng mit einer Rechtsanwaltssozietät und anderen externen Partnern zusammen, um eine ganzheitliche Betreuung sicherzustellen.
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