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Gesetzentwurf: Internationaler Datenaustausch über Handel mit Kryptowerten

Informationen über den Handel mit Kryptowerten sollen international regelmäßig ausgetauscht werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 8. Juni 2023 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte (21/7195) vor.

Die Mehrseitige Vereinbarung war im November 2024 von Deutschland und 26 weiteren Länder unterzeichnet worden. »Zur wirksamen Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung und zur Förderung der Steuerehrlichkeit ist es erforderlich, die internationale Zusammenarbeit zu intensivieren und den zwischenstaatlichen automatischen Informationsaustausch als wirksames Instrument der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten auszubauen«, schreibt die Bundesregierung. In der Vereinbarung haben sich die Staaten verpflichtet, steuerlich relevante Informationen über den Handel mit Kryptowerten zu erheben und untereinander auszutauschen.

Ausgetauscht werden laut Gesetzentwurf unter anderem folgende Daten: Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaaten, Steueridentifikationsnummer sowie Geburtsdatum jedes Kryptowerte-Nutzers, Art jedes Kryptowerts, Gesamtbruttobeträge von Transaktionen und Anzahlen von Einheiten und zu meldenden Transaktionen.

Bundestag, hib-Meldung 599/2026 vom 21.07.2026


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