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Das Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Tabaksteueränderungsgesetz ? TabStÄndG) verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen das Tabaksteuergesetz und gleichzeitig die Tabaksteuerverordnung geändert werden. Der Gesetzentwurf dient der Reduzierung des Handlungsbedarfes im Bundeshaushalt. Die Anpassung der Tabaksteuer zählt zu den vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen.
Der Gesetzentwurf betrifft folgende Themen:
Das Tabaksteuermodell wird unter Beibehaltung der bisherigen Gesetzessystematik neu aufgelegt. Vorgesehen sind regelmäßige Steuererhöhungen über einen Zeitraum von vier Jahren ab 1. Januar 2027 für alle Besteuerungskategorien (Zigaretten, Feinschnitt, erhitzter Tabak, Zigarren/Zigarillos, Pfeifentabak, Wasserpfeifentabak, Substitute für Tabakwaren).
In der Tabaksteuerverordnung werden aufgrund der Kurzfristigkeit des Inkrafttretens notwendige verfahrensrechtliche Anpassungen zur Ausgabe von Steuerzeichen vorgenommen.
Das parlamentarische Verfahren zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs steht noch aus. Als Zeitpunkt des Inkrafttretens ist der 1. Januar 2027 geplant.
Mehr Informationen zum Gesetzentwurf auf der Internetseite des BMF
BMF, Mitteilung vom 10.8.2026
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