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Bundeskabinett beschließt Jahressteuergesetz 2026

Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Gesetzentwurf für das Jahressteuergesetz 2026 (JStG 2026) beschlossen. Wie üblich enthält auch dieses Jahressteuergesetz zahlreiche Anpassungen im deutschen Steuerrecht. Es sieht Maßnahmen zum Bürokratierückbau, zur Förderung der Digitalisierung und zur Verhinderung von unrechtmäßigen Steuergestaltungen vor. Zudem werden Verfahrensfragen und Zuständigkeiten aktualisiert. Andere Anpassungen sind aufgrund von Änderungen des Rechts der Europäischen Union oder der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs notwendig. Außerdem reagiert die Bundesregierung auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs.

In einer ausführlichen Mitteilung hebt das Bundesfinanzministerium folgende Regelungen hervor:

  • Anpassung im Kapitalertragsteuerentlastungsverfahren

  • Informationsaustausch mit Steuerbehörden in Drittstaaten

  • Anpassung des Mindeststeuergesetzes

  • Elektronische Bekanntgabe

  • Anpassung des Zinssatzes in der Abgabenordnung

  • Änderungen des Forschungszulagengesetzes

  • Umsatzsteuerliche Organschaft

Ausführliche Informationen auf der Internetseite des BMF

BMF, Mitteilung vom 12.8.2026


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